Seit April 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886). Diese hat das Ziel, die Nutzung und die Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und einheitliche Standards für mehr Sicherheit und Effizienz im Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung bringt ab dem 05. Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit.
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder EBICS beauftragt werden, sondern auch über das Selbstbedienung-Terminal, am Telefon oder als Überweisung per Beleg. Je nach Verfahren stehen Ihnen Einzel- und Sammelaufträge sowie minutengenaue Dauer- und Terminaufträge zur Verfügung.
Die Ausführung Ihrer Aufträge erfolgt rund um die Uhr, ohne Betragsgrenze oder Zusatzkosten. Und die neue Empfängerüberprüfung für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Daueraufträge schafft mehr Sicherheit.
Vor der Ausführung eines Auftrages wird künftig geprüft, ob der Name des angegebenen Empfängers mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Doch es gibt Handlungsbedarf. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Aufgaben für Sie und Ihr Unternehmen.
Mehr Zahlungssicherheit mit der Empfängerüberprüfung
Mit der neuen Empfängerüberprüfung schützen Sie sich als Firmenkundin oder Firmenkunde bei Ausführung einer Überweisung vor Betrug, vor falschen Rechnungen und vor Eingabefehlern.
Als Auftraggeberin oder Auftraggeber einer Zahlung können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob Sie darauf verzichten (Opt-Out). Bei Einzelüberweisungen muss immer eine Empfängerüberprüfung stattfinden. Prüfen Sie daher unbedingt interne Prozesse.
Als Empfängerin oder Empfänger eines Überweisungsauftrags ist es wichtig, dass Ihre Zahlerinnen und Zahler den richtigen Namen angeben. Ein abweichender Name kann dazu führen, dass die auftraggebende Person der Zahlung die Freigabe nicht erteilt.
Echtzeitüberweisungen auf allen Wegen
Echtzeitüberweisungen ohne Betragsgrenze und Zusatzkosten
Sicherheit durch Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)
Sofortige Rückmeldung zum Status der Echtzeitüberweisung
Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen sowie Sammel- und Daueraufträge und Terminüberweisungen. Bei ausgehenden Überweisungsaufträgen wird geprüft, ob der Name der Empfängerinnen oder des Empfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt – und schützt so vor fehlerhaften Aufträgen und Betrugsfällen.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
| Szenario | Anfrage | Empfängername | Rückmeldung |
| Richtiger Name | Max Mustermann | Max Mustermann | Übereinstimmung |
| Mehrere Vornamen | Max Mustermann | Max Maximilian Mustermann | Übereinstimmung |
| Gemeinschaftspersonen | Max Mustermann | Max Mustermann und Maxima Mustermann | Übereinstimmung |
| Richtiger Name, kleine Tippfehler | Max Mustterman | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung |
| Initialen | M. Mustermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung |
| Kein Vorname | Mustermann | Max Mustermann | Nahezu Übereinstimmung |
| Falscher Name | Maria Mustermann | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung |
| Handelsname abweichend vom Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers | Pizzeria Don Francesco | Max Mustermann | Keine Übereinstimmung |
| Keine Antwort erhalten | Max Mustermann | Max Mustermann | Prüfung nicht möglich |
| Bank nimmt nicht an Empfängerprüfung teil | Max Mustermann | Max Mustermann | Prüfung nicht möglich |
Bei Einzelüberweisungen und Einzel-Echtzeitüberweisungen wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Das gilt auch für Sammelaufträge, die nur eine Transaktion enthalten. Die Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah. Bei bestimmten Aufträgen, wie zum Beispiel Überweisungen auf Sparkonten, wird keine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Nach Kenntnisnahme des Prüfergebnisses können Sie den Überweisungsauftrag entweder freigeben oder stornieren und korrigieren. Eine Überweisung kann auch dann ausgeführt werden, wenn eine Abweichung vom Empfängernamen besteht.
Aufgrund einer Veröffentlichung der BaFin (https://www.bafin.de/ref/19976730) können Firmenkundinnen und Firmenkunden bis auf Weiteres Sammelüberweisungen mit nur einer Transaktion auch ohne Empfängerüberprüfung (Opt-out) über EBICS oder unser Firmenkundenportal Online-Banking Business Pro einreichen. Dazu können Sie bis auf Weiteres die bisher genutzten Auftragsarten verwenden.
Aufgrund einer Veröffentlichung der BaFin (https://www.bafin.de/ref/19976730) können Firmenkunden bis auf Weiteres Sammelüberweisungen mit nur einer Transaktion auch ohne Empfängerüberprüfung (Opt-Out) über EBICS oder unser Firmenkundenportal Online-Banking Business Pro einreichen. Dazu können Sie bis auf Weiteres die bisher genutzten Auftragsarten verwenden.
Ablauf der Empfängerüberprüfung bei Einzelüberweisungen:
Als Firmenkundin oder Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen mit mehr als einer Transaktion hingegen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Ein Sammelauftrag kann beim EBICS-Verfahren nach der Prüfung des Namens nur vollständig freigegeben oder abgelehnt werden. Die Freigabe einzelner Zahlungen (Teilautorisierung) innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Als Auftraggeberin oder Auftraggeber einer Überweisung und Echtzeitüberweisung ist es daher wichtig, dass Sie Ihre internen Prozesse überprüfen:
Die Einführung der Empfängerüberprüfung hat auch dann Auswirkungen für Sie, wenn Sie Empfängerin oder Empfänger eines Überweisungsauftrages sind. Es ist wichtig, dass Ihre Zahlerinnen oder Zahler im Überweisungsauftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei Ihrer Sparkasse führen. Das ist normalerweise der Name, unter dem Sie zum Beispiel im Handelsregister eingetragen sind. Ein abweichender Name im Überweisungsauftrag kann möglicherweise dazu führen, dass Ihre Zahlerinnen oder Zahler die Freigabe nicht erteilen – zum Beispiel aus der Befürchtung, es könnte sich um Betrug handeln.
Als Empfängerin oder Empfänger einer Überweisung und Echtzeitüberweisung ist es daher wichtig, dass Sie alle Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartner rechtzeitig informieren:
Mustertext zur Information Ihrer Geschäftspartner und Zahler
Zur Information Ihrer Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner sowie Zahlerinnen und Zahler können Sie den nachfolgenden Mustertext verwenden. Ergänzen Sie diesen einfach um den gewünschten Namen.
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe zur Betrugsprävention muss jede Bank ab dem 5.10.2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung durchführen. Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung sicherstellen zu können, muss die Schreibweise des Firmennamens exakt [hier Ihren Firmennamen wie oben beschrieben eingeben] entsprechen.
Bitte verwenden Sie daher zukünftig bei Überweisungen an uns als Empfängernamen [hier Ihren Firmennamen wie oben beschrieben eingeben] exakt in dieser Schreibweise. Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen oder anderen Systemen (zum Beispiel Finanzbuchhaltung/ERP) an.
Die Umsetzung der Empfängerüberprüfung bringt auch technische Anpassungen im EBICS-Verfahren mit sich. Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung werden neue EBICS-Geschäftsvorfälle geschaffen. Möchten Sie die Empfängerüberprüfung einsetzen oder müssen Sie dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel bei Einzelüberweisungen), nutzen Sie künftig bitte die neuen Geschäftsvorfälle. Diese stehen Ihnen ab dem 05.10.2025 automatisch zur Verfügung.
| Geschäftsvorfall | BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0) |
EBICS-Auftragsart (EBICS-Version 2.5) |
| SEPA-Überweisung mit Empfängerüberprüfung | SCT//VOI/pain.001/ | CTV |
| SEPA-Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung | SCI//VOI/pain.001/ | CIV |
| Empfängerüberprüfung Status Report (pain.002) | REP/DE/VOP/pain.002/ZIP | VPZ |
Möchten Sie keine Empfängerüberprüfung durchführen, können Sie dafür die bestehenden EBICS-Geschäftsvorfälle nutzen:
| Geschäftsvorfall | BTF-Parameter (EBICS-Version 3.0) |
EBICS-Auftragsart (EBICS-Version 2.5) |
| SEPA-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung | SCT//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001 | CCT |
| SEPA-Echtzeit-Sammelüberweisung ohne Empfängerüberprüfung | SCI//VOO/pain.001/ oder SCT///pain.001/ | CIP |
Beispiel 1 – SEPA-Sammelüberweisung mit 15 Überweisungsaufträgen
Der Auftrag kann wahlweise als SEPA-Überweisungsauftrag mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) oder SEPA-Überweisung ohne Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CCT) ausgeführt werden:
Mit Empfängerüberprüfung:
Ohne Empfängerüberprüfung:
Beispiel 2 – Einreichung einer einzelnen Echtzeitüberweisung
Der Auftrag muss als Echtzeitüberweisung mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CIV) ausgeführt werden:
Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüberprüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CIP), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei der Einzel-Echtzeitüberweisung stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.
Beispiel 3 – Einreichung einer SEPA-Sammelüberweisung mit einer Einzeltransaktion
Der Auftrag muss als SEPA-Überweisung mit Empfängerüberprüfung (EBICS-Auftragsart CTV) ausgeführt werden.
Wird der Auftrag stattdessen ohne Empfängerüberprüfung eingereicht (EBICS-Auftragsart CCT), erfolgt eine Abweisung am EBICS-Bankrechner, da bei Einzelüberweisungen stets eine Empfängerüberprüfung durchzuführen ist.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft: https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden
Künftig ist die Nutzung der Verteilten Elektronischen Unterschrift zwingend erforderlich, um Zahlungsaufträge mit Empfängerüberprüfung freigeben oder stornieren zu können. Falls Sie die VEU bisher noch nicht nutzen, informieren Sie sich bereits jetzt über die Funktionsweise in der von Ihnen genutzten Banking-Software oder App.
Die Funktionsweise der VEU bei gemeinschaftlicher Vertretungsberechtigung mit orts- und zeitunabhängiger Freigabe an einem Beispiel:
Mit der Umsetzung der neuen Regelungen werden neue Funktionalitäten wie zum Beispiel der Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung und die Empfängerüberprüfung eingeführt. Diese neuen Funktionen erfordern auch, dass eine Anpassung in von Ihnen genutzten Anwendungen erfolgt.
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob die Herstellerinnen oder der Hersteller Ihrer Anwendung die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können.
Von Ihrer Sparkasse angebotene Zahlungsverkehrs-Anwendungen wie SFirm, das Online-Banking Business und das Online-Banking Business Pro werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.
Wenn Sie eine Anwendung anderer Herstellerinnen beziehungsweise anderer Hersteller nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Unter www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide finden Sie einen Implementierungsleitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Instant Payment-Regulierung im EBICS-Verfahren.
Planen Sie bitte entsprechende Updates für die von Ihnen genutzte Anwendung ein, die möglicherweise aber erst kurz vor Inkrafttreten der regulatorischen Vorgaben zur Verfügung stehen.
Bei Einzelüberweisungen oder Sammelaufträgen mit nur einer Transaktion ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen, sie kann nicht ausgeschaltet werden. Firmenkundinnen und Firmenkunden können bei Sammelüberweisungen mit mehr als einer Transaktion die Empfängerüberprüfung optional nutzen.
Von Ihrer Sparkasse zur Verfügung gestellte Anwendungen wie zum Beispiel das Online-Banking, Online-Banking Business (Pro) oder SFirm werden rechtzeitig die Empfängerüberprüfung unterstützen. Für Fragen zu anderen Anwendungen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller beziehungsweise die Herstellerin oder Lizenzgeber beziehungsweise Lizenzgeberin der Banking-Anwendung.
Im Online-Banking können Sie sich über Ihre Umsatzanzeige oder den Kontowecker über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informieren. Im EBICS-Verfahren können Sie den Status anhand Ihrer Umsatzinformationen, Vormerkposten oder auch im Status-Report nachvollziehen.
Kann eine Echtzeitüberweisung nicht innerhalb von zehn Sekunden abgeschlossen werden, wird der überwiesene Betrag Ihrem Konto automatisch wieder gutgeschrieben. Sollte in Ausnahmefällen der Ausführungsstatus nach Ablauf der Frist weiterhin unklar sein, erhalten Sie zusammen mit der Rückbuchung einen entsprechenden Hinweis. Bitte nehmen Sie in diesem Fall keine erneute Überweisung vor, bis Ihre Sparkasse den Zahlungsstatus abschließend geprüft hat.
Nein, Euro-Eilüberweisungen und Auslandszahlungen unterliegen nicht den Vorgaben zur Empfängerprüfung und können wie bisher eingereicht werden.
Unabhängig davon, ob Zahlungen auf eigene Zahlungskonten bei der Sparkasse oder bei einem anderen Kreditinstitut erfolgen, unterliegen diese der Pflicht zur Empfängerüberprüfung.
Ausgenommen sind Nicht-Zahlungskonten, beispielsweise Festgeld- und Sparkonten.