Im Jahr 2019 können Sie 88 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 24.305 Euro (Ledige) bzw. 48.610 Euro (Verheiratete) steuermindernd absetzen. Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 100 Prozent. Die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte unterliegen der gleichen Besteuerung wie gesetzliche Rentenzahlungen.
*Gegebenenfalls müssen die Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit berücksichtigt werden.
Hinweis:
Am 15.02.2021 haben unsere Geschäftsstellen bis 12 Uhr für Sie geöffnet.
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